Freitag R, Rösch K (2026)
Publication Language: German
Publication Type: Journal article, Original article
Publication year: 2026
Pages Range: 1689-1698
Journal Issue: 37
Mit dem Urteil „SML Maschinengesellschaft“ stellt der EuGH klar, dass sich Gesellschafter der Anfechtung von Rückzahlungen auf Gesellschafterdarlehen gem. § 135 Abs. 1 Nr. 2 InsO bei deutschem Insolvenzstatut nicht durch Rechtswahl entziehen können. Das überzeugt zwar im Ergebnis, nicht aber in der Begründung. So hat der EuGH leider versäumt, seine verfehlte Rechtsprechung zum Schutz des Gläubigers vor Insolvenzanfechtungen gem. Art. 16 EuInsVO zu revidieren. Mit der Einstufung der Insolvenzanfechtung gem. § 135 Abs. 1 Nr. 2 InsO als bloße „Rangordnungsanfechtung“, die von Art. 16 EuInsVO nicht erfasst sei, verkennt der EuGH zudem den Charakter des Instituts. Geboten ist stattdessen eine Begrenzung des Art. 16 EuInsVO auf Konstellationen, in denen der von der Insolvenzanfechtung betroffene Gläubiger nicht wie in der Gesellschaftsinsolvenz von Vornherein mit der Geltung der lex fori concursus auch für die Anfechtung rechnen musste.
APA:
Freitag, R., & Rösch, K. (2026). Ende gut, alles gut im internationalen Insolvenzrecht der Gesellschafterdarlehen? - Anmerkungen zu EuGH v. 19.3.2026 - C-43/25 = WM 2026, 623. WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht, 37, 1689-1698.
MLA:
Freitag, Robert und Kevin Rösch. "Ende gut, alles gut im internationalen Insolvenzrecht der Gesellschafterdarlehen? - Anmerkungen zu EuGH v. 19.3.2026 - C-43/25 = WM 2026, 623." WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht 37 (2026): 1689-1698.
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